Ökologie
Ein Kiesabbau ist eine Chance für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Die ständige Veränderung der Umgebung durch den Materialabbau und die Wiederauffüllung schafft einen in der Schweiz sehr seltenen Lebensraumtyp, der vergleichbar ist mit einem frei fliessenden, unkorrigierten Flusslauf. Pioniertiere und -pflanzen leben hier auf.
Massnahmen während des Kiesabbaus
Parallel zur technischen Abbauplanung führen Kiesunternehmen heute eine ökologische Planung durch, wobei die ökologischen Ziele und Massnahmen für ein bestimmtes Kiesabbaugebiet festgelegt werden. Bestimmte ökologische Massnahmen erfolgen auf der Grundlage der spezifischen Gegebenheiten eines Aubbaugebietes. Die Mitarbeitenden werden kontinuierlich geschult, um diese Massnahmen fachgerecht durchführen zu können.
Beispiele für Massnahmen:
- Erstellen von Wanderkorridoren für Tiere innerhalb oder am Rand der Abbaustelle
- Feuchtgebiete und temporäre Gewässer im seitlichen Pistenbereich als Laichstellen und Lebensräume für Amphibien
- Ansaat von Dämmen und Wällen mit speziellem Saatgut zur Erhöhung der Artenvielfalt
- Erstellen von Ast- und Steinhaufen als Unterschlupf für zahlreiche Kleinsäugetiere
- Kein Kiesabbau in Wandpartien mit Brutröhren von Uferschwalben in der Zeit von Mitte April bis Ende August
- Offene Kiesflächen bewusst abgrenzen als Brutplatz für bodenbrütende Vogelarten wie den Regenpfeifer
- Sandflächen an sonnigen Orten erstellen als Brutort von grabenden Insekten
- Nistkästen zum Beispiel für Turmfalken in und an Gebäuden auf dem Werkgelände anbringen
- Massnahmen zum fachgerechten Auffüllen und Verlegen von Amphibien-Gewässern
- Verwendung standortgerechter, einheimischer Baum- und Straucharten für Hecken
- Bewirtschaftung von artenreichen Magerwiesen an Grubenrändern
Schaffung von naturnahen Flächen
Spätestens im Rahmen der Rekultivierung werden von den Unternehmen naturnahe Flächen geschaffen. Diese umfassen 15% der im Gestaltungsplan-Perimeter ursprünglich bewilligten Abbaufläche. Damit leisten die im Kiesabbau tätigen Unternehmen einen wesentlichen ökologischen Beitrag und fördern die Artenvielfalt und Biodiversität.
Die aktuellen "Richtlinien des Kantons Zürich für die Erstellung von naturnahen Flächen bei Abbauvorhaben" wurden 2022 definitiv festgesetzt und rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.