Häufige Fragen

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Wer kann im Kanton Zürich Kies abbauen?
A
Der Abbau von Kies und Sand ist streng reglementiert und Sache spezialisierter, regionaler Unternehmen. Voraussetzung ist eine Festlegung im Kantonalen Richtplan. Anschliessend erfolgt ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren (Regionaler Richtplan, Gestaltungsplan, Baubewilligungsverfahren). Im Rahmen des Gestaltungsplans wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Unternehmen verpflichten sich überdies, die Abbaustellen nach Beendigung der Arbeiten fachgerecht wieder aufzufüllen und zu rekultivieren. In diesem Zusammenhang sorgen sie auch für die Erstellung von naturnahmen Flächen (nnF).
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Wie lange werden an einem Standort Rohstoffe abgebaut?
A
Die maximale Fläche und Tiefe des Abbauraums werden durch den Kanton verbindlich festgelegt, nicht zuletzt auch zum Schutz des Grundwassers. Das von Behörden und Politik anerkannte Inspektorat des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonproduzenten (FSKB) kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben bei den angeschlossenen Betrieben im Auftrag des Kantons. Die effektive Abbaudauer hängt naturgemäss vom Volumen ab. Sie kann fünf, zehn oder zwanzig Jahre lang sein.
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Wie lange dauert es, bis ein Abbaugebiet wieder renaturiert ist?
A
Dies hängt in erster Linie von der Grösse des Gebietes und vom abbaubaren Volumen ab. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass Kiesabbau ein Generationenprojekt ist, vergleichbar mit dem Pflanzen eines Waldes. Dies ist auch der Grund, weshalb die Branche auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen ist: der Planungshorizont beim Kiesabbau ist sehr langfristig.
In der Regel vergehen zwei bis fünf Jahre, bis ein Gebiet im Richtplan eingetragen ist. Das weitere Bewilligungsverfahren über alle Stufen kann nochmals fünf bis zehn Jahre dauern. Der eigentliche Abbau, die Wiederauffüllung und die Renaturierung dauern dann – je nach Volumen – weitere 10 bis 20 Jahre.
F
Welchen Einfluss nimmt der FKB Zürich auf die Abbautätigkeit seiner Mitglieder?
A
Der FKB Zürich unterstützt seine Mitglieder dabei, dass sie gute Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit haben. Dies geschieht vor allem auf kantonaler Ebene. Auf einzelne konkrete Projekte und den Abbau als solchem nimmt der FKB Zürich keinen Einfluss. Es ist Sache des Inspektorats des FSKB, die Einhaltung der strengen Gesetze und Regelungen zu kontrollieren. Dies tut es im Auftrag des Kantons.
F
Welche Massnahmen ergreifen die Mitgliedfirmen des FKB Zürich, um die Anwohner vor den negativen Auswirkungen des Abbaus zu schützen?
A
Es ist den Mitgliedern des FKB Zürich wichtig, zur Bevölkerung in den Standortgemeinden einen guten Umgang zu pflegen und Betroffene sowie wichtige Interessenvertreter in die Planung von Projekten miteinzubeziehen. Sie verpflichten sich, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschen und Umwelt so klein wie möglich zu halten. Die Unternehmen streben eine stetige Verbesserung ihrer Umweltleistung und eine Reduktion der Auswirkungen an. Durch die regionale Rohstoff-Versorgung werden die Transportwege verkürzt und der CO2-Ausstoss reduziert. Durch eine sorgfältige Planung der Logistik lassen sich Leerfahrten vermeiden. Dies liegt auch im Interesse der Unternehmen.
F
Welche Massnahmen ergreifen die Mitgliederfirmen des FKB Zürich, um die Anwohner vor übermässigem Verkehr von und zu den Abbaustellen zu schützen?
A
Um die Auswirkungen des Werksverkehrs auf die Anwohner möglichst gering zu halten, stehen die Mitgliedfirmen des FKB Zürich bereits bei der Planung der Verkehrswege von und zu den Abbaugebieten und Aushubdeponien im engen Austausch mit den regionalen Planungsträgern sowie mit den Betroffenen und Gemeinden. Ein geschicktes Verkehrsmanagement sorgt dafür, dass die Lärmbelästigung für die Anwohner in einem erträglichen Rahmen bleibt.
F
Könnten nicht mehr Transporte von Kies und Aushubmaterial mit der Bahn erfolgen?
A
Wichtige Voraussetzung für den Bahntransport sind die Kapazitäten bei der Bahn und geeignete Umschlagplätze an den strategisch richtigen Orten. Beide Voraussetzungen sind im Moment nur teilweise erfüllt. Zudem verbessert der Transport mit der Bahn erst ab einer Distanz über 30 km die ökologische Bilanz. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass der Transport ausschliesslich mit Fahrzeugen der besten Abgasklassen erfolgt. Für Grossbaustellen ist aber bereits heute der Bahntransport zum Standard geworden.
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Wo steht die Umsetzung des Modal-Split gemäss Richtplan?
A
Im Kanton Zürich gilt seit dem Inkrafttreten des Richtplans 2014 ein Modal-Split (Beschluss des Kantonsrates vom 18. März 2014, Kapitel 5.3.1 Materialgewinnung, Ziele). Mindestens 35% der abgebauten und abzulagernden Menge muss mit der Bahn oder im kombinierten Ladungsverkehr transportiert werden. Der FKB steht im regen Austausch mit den zuständigen Kantonalen Stellen, um dieses Ziel zu erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass entsprechende Umschlagplätze an den strategisch richtigen Orten und die notwendige Transportkapazität bei der Bahn zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Regierungsrat eine Vorlage verabschiedet (5533, Planungs- und Baugesetz, Strassengesetz; Änderung), die nun in der parlamentarischen Beratung ist.
F
Wie kann die Bevölkerung Einfluss darauf nehmen, wo abgebaut werden kann und was mit den Abbaugebieten anschliessend geschieht?
A
Die Bevölkerung der Standortgemeinden hat zu verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit, auf den Planungs- und Bewilligungsprozess Einfluss zu nehmen. Wichtige Interessenvertreter aus der Bevölkerung werden in die Planung von Projekten miteinbezogen. Die Nutzungsplanung muss durch die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament genehmigt werden. Generell sind die Mitgliedfirmen des FKB Zürich bestrebt, mit der betroffenen Bevölkerung im Dialog zu sein und die Anliegen in der Planung zu berücksichtigen.
F
Wie stellt der FKB sicher, dass nur sauberes Material abgelagert wird?
A
Gemäss Bundesamt für Umwelt sind in der Schweiz fünf Kategorien von Deponien vorgesehen (Link zum BAFU). Die entsprechenden Details regelt die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Der FKB Zürich hat in diesem Bereich lediglich eine koordinierende Funktion. Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Bauherrschaft resp. beim Verursacher des Deponiegutes. Seit dem 1. Januar gilt die Deklarationspflicht im Kanton Zürich. Die entsprechenden Formulare wurden vom FKB zusammen mit dem AWEL erarbeitet. Diese sind neu Bestandteil eines Baugesuches und müssen der Baubehörde vorgelegt werden. Die Mitglieder des FKB überprüfen diese Formulare bei der Anlieferung geprüft. Die Richtigkeit der Deklaration wird mit Stichproben oder auf Verdacht hin geprüft.
F
Was unternimmt der FKB gegen die Ausbreitung von Neophyten?
A
Die Mitglieder des FKB bekämpfen die Ausbreitung von Neophyten intensiv. Dabei arbeitet der FKB eng mit der Sektion Biosicherheit des AWEL zusammen. Die Bekämpfung geschieht einerseits auf den Umschlagplätzen und in den Gruben durch entsprechende Massnahmen. Dafür werden von den Unternehmen Spezialisten ausgebildet, welche diese Arbeiten koordinieren und ausführen. Anderseits wird angeliefertes Bodenmaterial ebenfalls überprüft. Das Inspektorat des FSKB überprüft diese Arbeiten regelmässig bei den Mitgliedern des FKB Zürich.